Thüringen für Menschen

mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Weite Landschaften und Wälder, sehenswerte Bauwerke und Kunst, lebendige Städte, kulinarische Leckerbissen – Thüringen bietet einiges für Augen, Gaumen und auch Ohren.
Ob Führungen in Deutscher Gebärdensprache oder mit mobiler Hörschleife, Untertitelung im Theater oder Hotelzimmer mit Hörkomfort – einige Thüringer Einrichtungen haben bereits Angebote für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Gäste entwickelt.

 

„Reisen für Alle“ – Geprüft. Detailliert. Verlässlich.


„Reisen für Alle“ ist das bundesweite Kennzeichnungssystem für barrierefreie Tourismusangebote, das auf umfangreichen Kriterien zur Sicherung hoher Qualitätsstandards im Bereich Barrierefreiheit basiert. Es stellt ein hohes Qualitätsmerkmal für Gäste dar, da es von touristischen Verbänden in Kooperation mit Betroffenenverbänden erarbeitet wurde.

Speziell geschulte Erheber erfassen Betriebe auf Basis deutschlandweit gültiger Erhebungsbögen. Damit liegen für alle Gäste umfangreiche und geprüfte Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Einrichtungen vor. Darüber hinaus gibt es in den Betrieben geschultes Personal.

Betriebe, die bestimmte Qualitätskriterien für Menschen mit Hörbehinderung oder gehörlose Menschen erfüllen, sind mit vier Piktogrammen gekennzeichnet.

„teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“

„barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“
 

„teilweise barrierefrei für gehörlose Menschen“

„barrierefrei für gehörlose Menschen“

Welche Kriterien für die jeweilige Stufe erfüllt werden müssen, kannst Du hier nachlesen:

Weitere Informationen zum Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ findest Du in unserem Menü unter „Reisen für Alle“ oder unter www.reisen-fuer-alle.de

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